Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Kfz-KaskoversicherungIn diesem Fall muss der VR auch zahlen, wenn der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann

Abo-Inhalt24.10.2025118 Min. Lesedauer

| Kann der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden, steht jedoch fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im versicherten Zeitraum beruhen können, so reicht diese Feststellung an sich aus, um die Einstandspflicht des VR zu begründen. So entschied es das OLG Karlsruhe. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VK 10/2025, S. 172 · ID: 50539528

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte