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RechtsschutzversicherungZeitpunkt der Bewilligungsreife im Deckungsschutzverfahren
| Im Deckungsschutzverfahren des VN einer Rechtsschutzversicherung sind die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife (Entscheidungszeitpunkt des VR) zu beurteilen. |
Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Stuttgart (13.3.25, 7 U 337/23, Abruf-Nr. 250349). Ändert sich später die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgebliche Sach- und Rechtslage zum Nachteil des VN (hier: Eintritt der Verjährung für den Anspruch in der Hauptsache), ist dies nach der Entscheidung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der VN nicht in seinem Vertrauen auf die Gewährung von Deckungsschutz schutzbedürftig ist.
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AUSGABE: VK 10/2025, S. 163 · ID: 50561641