RechtsschutzversicherungAuftragsumfang bei Auftrag zur Einholung der Deckungszusage
| Der Auftrag zur Einholung einer Deckungszusage sowie die bei dieser Gelegenheit erteilte Vollmacht für den Rechtsanwalt enthält noch nicht den zusätzlichen Auftrag zur Erstellung eines Stichentscheids für den Fall der Ablehnung von Deckungsschutz. |
So entschied es das OLG Stuttgart (13.3.25, 7 U 337/23, Abruf-Nr. 250349). Der VN müsse den Stichentscheid vielmehr gesondert beauftragen. Die Formulierung im Vollmachtsformular „Auftrag zur Einholung der Deckung gegenüber Rechtsschutzversicherern (außergerichtlich bzw. gerichtlich)“ sei nach Ansicht des Senats nicht ausreichend. Dieser Formulierung lasse sich weder ausdrücklich noch durch Auslegung ein Auftrag zur Erstellung eines Stichentscheids entnehmen.
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AUSGABE: VK 12/2025, S. 199 · ID: 50626001