RechtsschutzversicherungBGH: Rechtsschutz schon für Streit aus dem Autokauf und nicht erst nach der Zulassung auf den VN
| In einer Gesamtschau des Klauselwerks in den VRB 1994 des beklagten Rechtsschutzversicherers kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller bei Vertragsabschluss auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge.“ Rechtsschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den VN zugelassen ist. |
1. Kfz ist beim Kauf noch nicht auf den VN zugelassen
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AUSGABE: VK 12/2025, S. 214 · ID: 50614311