BerufsunfähigkeitsversicherungDie Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Nachprüfungsverfahren
| Bei einer konkreten Verweisung im Rahmen einer Nachprüfungsentscheidung muss der VN konkrete Umstände darlegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit der neuen Tätigkeit ergibt. Ist er seiner Darlegungslast nachgekommen, obliegt es dem VR zu beweisen, dass Vergleichbarkeit gegeben ist. |
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AUSGABE: VK 12/2025, S. 209 · ID: 50548415