ReiseversicherungAusschluss von Schäden durch Pandemien in einer Jahres-Reiseversicherung ist wirksam
| Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach Schäden durch Pandemien nicht versichert sind, nicht nach § 307 Abs. 1 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam ist. |
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AUSGABE: VK 12/2025, S. 215 · ID: 50617038