Kfz-KaskoversicherungSV-Gutachten des VR ist für den VN nicht verbindlich
| Beauftragt der VR einen Sachverständigen mit der Feststellung des Schadens, so handelt es sich hierbei um einen rein internen Vorgang, nämlich um die Prüfung der Eintrittspflicht und Höhe der Entschädigungspflicht durch den VR. |
Hierauf wies das OLG Celle hin und stellte klar, dass hierdurch keine verbindlichen Feststellungen für den VN getroffen würden (6.3.25, 11 U 138/24, Abruf-Nr. 251234).
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AUSGABE: VK 12/2025, S. 200 · ID: 50626006