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FernabsatzrechtWiderrufsbelehrung erteilt, Widerrufsformular nicht ausgehändigt: Läuft die 14-Tage-Frist?

Abo-Inhalt04.12.202535 Min. Lesedauer

| Beim Fernabsatzvertrag muss der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Ohne Belehrung beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher hat dann ein Jahr plus 14 Tage Zeit für den Widerruf, § 356 Abs. 3 S. 1 und 2 BGB. Unklar ist aber, ob die verlängerte Widerrufsfrist auch gilt, wenn die Widerrufsbelehrung zwar korrekt erteilt wurde, aber das ebenfalls vorgeschriebene Formular, auf dem der Verbraucher den Widerruf sehr einfach erklären kann, nicht übergeben wurde. |

Aufgrund früherer Entscheidungen des BGH zu jeweils in kleinen Details abweichenden Fällen geht VK bisher zur Vorsicht davon aus, dass die fehlende Übergabe des Muster-Widerrufsformulars zur verlängerten Widerrufsfrist führt. Der aktuelle BGH-Fall (Abschluss eines Maklervertrags) hat die Besonderheit, dass das Muster-Widerrufsformular sowohl auf der Seite des Maklers im Internet als auch in einer Bestätigungsmail an den Verbraucher erwähnt wurde. Das, so der BGH, könnte darauf hindeuten, dass dem Verbraucher klar wird: Es gibt so ein Muster-Widerrufsformular, das er sich dann selbst beschaffen kann. Eine weitere Besonderheit des Falls: Der Verbraucher hatte schon an den Makler bezahlt und verlangt nun das Geld zurück. So wird es bei Versicherungen auch oft sein.

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AUSGABE: VK 12/2025, S. 201 · ID: 50626008

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