Kfz-Kaskoversicherung
Feststellungsinteresse bei Streit um Höhe der Entschädigung
In der Kaskoversicherung ist das Feststellungsinteresse auch bei Streit um die Höhe der Entschädigung jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Streitbeilegung vorsehen.