Leitungswasserversicherung
Kein Versicherungsschutz bei Rohrbruch ohne Substanzbeeinträchtigung der Rohrleitung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten ...