Lebensversicherung
Auslegung bei Vorversterben eines der Bezugsberechtigten
Der VN einer Lebensversicherung hatte für den Fall seines Todes als Bezugsberechtigte seine Kinder zu je gleichen Teilen eingesetzt. Als er starb, war eines der Kinder bereits vorverstorben. Das OLG Stuttgart musste darüber urteilen, wie ...