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BüroführungUnterschiedliche Versendungsarten: So lässt sich der Zugang von Schriftverkehr beweisen

Top-BeitragAbo-Inhalt31.05.20222670 Min. Lesedauer

| Oft kommt es zwischen Versicherer und Versicherungsvermittler bzw. Kunden zum Streit über den Zugang eines Schriftstücks. Dreh- und Angelpunkt des Streits ist die Beweisbarkeit des Zugangs von rechtserheblichen Willenserklärungen. Häufig ist das der Fall z. B. bei einer Kündigung von Verträgen, der Zurückweisung einer Maklervollmacht, einer Mahnung wegen nicht gezahlter Prämien oder einer vom Versicherer angeblich versendeten Police. VVP erläutert, mit welcher Versendungsart sich der Zugang eines Schreibens und seines Inhalts am ehesten beweisen lässt. |

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AUSGABE: VVP 3/2023, S. 14 · ID: 47971728

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