März 2023
Versicherungsvertragsrecht
Widerrufsbelehrung erfordert keinen Fettdruck
22.02.2023
1978 Min. Lesedauer
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Verdienstausfallentschädigung Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG
Abo-Inhalt16.02.20232903 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
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Hinweis an Redaktion
| Bei Entschädigungen nach § 56 IfSG kommt es in der Praxis häufig zu Abweichungen zwischen Antrags- und Erstattungsvolumen. Nun hat die Finanzverwaltung die Grundsätze für die lohnsteuerliche Behandlung der Fälle bekannt gemacht, in denen der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden darf. VVP stellt Ihnen die Grundsätze im folgenden Beitrag vor. |
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AUSGABE: VVP 3/2023, S. 9 · ID: 49198800
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