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März 2023

VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt06.02.2023891 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

OLG München: Keine Umorganisation bei allein betriebenem Online-Handel möglich – Berufsunfähigkeit liegt vor

Liegt nach den Bedingungen Berufsunfähigkeit nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise als Selbstständiger nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebs noch eine Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber noch angemessen ist, muss der Selbstständige darlegen und ggf. beweisen, dass auch eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigende Betätigungsmöglichkeit mehr eröffnet. Es muss sich nach der Umorganisation jedoch eine seiner bisherigen Aufgabe adäquate, zumutbare und sinnvolle Tätigkeit ergeben. Der Versicherte muss sich nicht selbst wegrationalisieren. Bei einem Online-Handel, der allein betrieben wird, ist eine „betrieblich sinnvolle Umorganisation“ nicht möglich (OLG München, Urteil vom 13.10.2022, Az. 25 U 2340/21, Abruf-Nr. 232426).

OLG Dresden: Dauernde Einschränkung der beruflichen Fähigkeit Voraussetzung für Berufsunfähigkeit

Verspricht der Versicherer Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit, setzt der Eintritt des Versicherungsfalls auch dann eine dauernde Einschränkung der beruflichen Fähigkeit voraus, wenn dies in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich angegeben ist. Ist eine solche Prognose nicht möglich, liegt auch bei einer gravierenden Erkrankung (hier: Brustkrebs) keine Berufsunfähigkeit vor (OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2022, Az. 4 U 673/22, Abruf-Nr. 233209).

Krankenversicherung

BGH: Kein Wegfall der Bereicherung bei unwirksamer Prämienanpassung

Der private Krankenversicherer kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen, soweit die auf eine gemäß § 203 Abs. 5 VVG unwirksame Prämienanpassung gezahlten Erhöhungsbeträge der Höhe nach den kalkulierten Beträgen für die Bildung der tariflichen Alterungsrückstellung, für den Beitragszuschlag nach § 149 S. 1 VAG und für die Zuschläge nach §§ 7, 8 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung entsprechen (BGH, Urteil vom 21.09.2022, Az. IV ZR 2/21, Abruf-Nr. 231781).

LG Saarbrücken: Säumniszuschläge auch bei im Notlagentarif geführten privaten Krankenversicherungsvertrag

Einem Versicherer können auch bei einem im Notlagentarif geführten Krankenversicherungsvertrag Ansprüche auf ein Prozent Säumniszuschlag nach § 193 Abs. 6 S. 2 VVG zustehen. Auch bei einem im Notlagentarif geführten Krankenversicherungsvertrag handelt es sich um eine Krankenversicherung, die der gesetzlichen Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG genügt (LG Saarbrücken, Urteil vom 16.09.2022, Az. 13 S 94/22, Abruf-Nr. 231995).

Pflegetagegeldversicherung

LG Detmold: Keine spontane Anzeigeobliegenheit hinsichtlich pränatal diagnostizierter Krankheiten

Den VN trifft keine Offenbarungspflicht in Form einer spontanen Anzeigeobliegenheit hinsichtlich pränatal diagnostizierter Krankheiten seines ungeborenen Kindes, wenn der Versicherer keine Gesundheitsfragen zu noch ungeborenen Kindern stellt. Von einem Versicherer kann erwartet werden, dass er im Rahmen der Antragsstellung auf Kindernachversicherung auch nach etwaigen Erkrankungen von bereits gezeugten, aber noch ungeborenen Kindern fragt (LG Detmold, Urteil vom 14.06.2022, Az. 02 O 123/21, Abruf-Nr. 232260).

Unfallversicherung

BGH: Rückforderung einer gezahlten Invaliditätsentschädigung

Ergibt sich aufgrund eines allein vom VN einer Unfallversicherung initiierten Neubemessungsverlangens eine Verbesserung des Gesundheitszustands gegenüber dem der Erstbemessung zugrunde gelegten Zustand, ist der Versicherer nicht deshalb an einer (teilweisen) Rückforderung der Invaliditätsleistung gehindert, weil er sich bei der Erstbemessung nicht gemäß Ziff. 9.4 AUB 2008 die Neubemessung vorbehalten hat (BGH, Urteil vom 02.11.2022, Az. IV ZR 257/21, Abruf-Nr. 232461).

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AUSGABE: VVP 3/2023, S. 23 · ID: 48648993

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