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März 2023

BetriebsausgabenBewirtungen ab 2023: Neue Grundsätze für den steuerlichen Abzug kennen und einhalten

Top-BeitragAbo-Inhalt27.01.20232296 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Fw. Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Damit Sie Bewirtungskosten (als Betriebsausgaben) von der Steuer absetzen können, müssen Sie (bzw. der Bewirtungsbeleg) seit dem 01.01.2023 neue Anforderungen erfüllen. VVP erläutert die Details, damit der Betriebsausgabenabzug auch 2023 gelingt. |

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AUSGABE: VVP 3/2023, S. 7 · ID: 49039040

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