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Juli 2022

VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt21.06.20225213 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Kein befristetes Anerkenntnis rückwirkend für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum der Berufsunfähigkeit

In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben (BGH, Urteil vom 23.02.2022, Az. IV ZR 101/20, Abruf-Nr. 228040).

Selbstständiger Friseur muss auch bei größerem Betrieb nicht umorganisieren

Die Umorganisation seines Betriebs, die bei einem mitarbeitenden selbstständigen Friseurmeister dazu führt, dass die zuvor in erheblichem Umfang ausgeübte handwerkliche Tätigkeit vollständig wegfällt, ist ihm nicht zumutbar, auch wenn es sich um einen größeren Betrieb (hier: bis zu zehn festangestellte Friseure, insgesamt 15-19 Mitarbeiter) handelt (OLG Dresden, Urteil vom 22.02.2022, Az. 4 U 1585/21, Abruf-Nr. 228456).

Ausschlussfrist in der BUZ-Versicherung ist wirksam

Die in § 1 Abs. 3 S. 2 BB-BUZ enthaltene Ausschlussklausel ist wirksam. Sie ist nicht nach § 305c Abs. 1 BGB überraschend und hält einer Inhaltskontrolle stand (OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2021, Az. 20 U 106/21, Abruf-Nr. 228222).

Krankenversicherung

Formelle Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung mangels Angabe der Überschreitung des Schwellenwerts

Fehlt in einem Beitragserhöhungsschreiben in der PKV die Angabe, dass die Veränderung den maßgeblichen Schwellenwert überschreitet, ist die Erhöhung formell unwirksam. Wird die erforderliche Begründung später nachgeholt, wird hierdurch die für die Neufestsetzung angeordnete Frist in Lauf gesetzt. Es reicht aus, wenn sich die erforderlichen Angaben aus einer Zusammenschau der übersandten Unterlagen ergeben; es ist nicht erforderlich, dass diese im Erhöhungsschreiben selbst enthalten sind. Mit Erhalt des jeweiligen Anpassungsschreibens ist auch dann die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis gegeben, wenn der VN in Unkenntnis über die Rechtslage ist (OLG Dresden, Urteil vom 15.03.2022, Az. 4 U 2025/21, Abruf-Nr. 229383).

Lebensversicherung

Pfändungsschutz: Einmalleistungen aus Lebensversicherung sind „sonstige Einkünfte“ nach § 850i ZPO

Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO geltend machen (BGH, Urteil vom 29.04.2021, Az. IX ZB 25/20, Abruf-Nr. 223245).

Kein „ewiges Widerspruchsrecht“ bei unzureichenden Angaben über die einzuhaltende Form des Widerspruchs

Enthält eine bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags unter Geltung des § 5a VVG in der Fassung vom 02.12.2004 erteilte Widerspruchsbelehrung nur die Angabe, dass hinsichtlich des Widerspruchs die „rechtzeitige Absendung“ genüge, nicht aber, dass dabei die Schriftform einzuhalten sei, wird einem Versicherungsnehmer durch den Belehrungsverstoß nicht die Möglichkeit genommen, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben. Ihm steht damit kein „ewiges Widerspruchsrecht“ zu (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2022, Az. 7 U 30/21, Abruf-Nr. 229831).

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AUSGABE: VVP 7/2022, S. 23 · ID: 48238861

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