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Versicherungsrecht/KrankenversicherungDSGVO-Auskunftsanspruch zum Prüfen der PKV-Beitragserhöhung
| Verlangt ein Versicherungsnehmer (VN) von seinem privaten Krankenversicherer eine DSGVO-Auskunft nach Art. 15 DSGVO, um überprüfen zu können, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig sind, ist dies unzulässig. Dies hat das OLG Dresden entschieden. |
Das OLG Dresden folgt dabei der Ansicht des OLG Hamm, das bereits 2021 ein solches Auskunftsbegehren als rechtsmissbräuchlich eingestuft hatte (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2021, Az. 20 U 269/21, Abruf-Nr. 229469). Begründung: Sinn und Zweck des in Art. 15 DSGVO normierten Auskunftsrechts sei es, der betroffenen Person problemlos und in angemessenen Abständen zu ermöglichen, sich der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten bewusst zu werden und die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung überprüfen zu können. Darum geht es dem VN hier aber überhaupt nicht. Er bezweckt mit seinen Auskunftserteilung, die Prämienanpassungen wegen möglicher formeller Mängel nach § 203 Abs. 5 VVG zu überprüfen. Ein solches Vorgehen ist vom Schutzzweck der DSGVO aber nicht umfasst (OLG Dresden, Urteil vom 29.03.2022, Az. 4 U 1905/21, Abruf-Nr. 229468).
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AUSGABE: VVP 7/2022, S. 2 · ID: 48403251