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VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt04.08.20226270 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Krankenversicherung

BGH: Regelung in § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der PKV wirksam

Die Regelung in § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 in Verbindung mit den Tarifbedingungen des Versicherers enthält eine wirksame Grundlage für Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung. Dies betrifft Beitragserhöhungen, bei denen der Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung über dem tariflich festgelegten Prozentsatz von fünf Prozent ergeben hat, der gesetzliche Schwellenwert von zehn Prozent aber nicht überschritten wird (BGH, Urteil vom 22.06.2022, Az. IV ZR 253/20, Abruf-Nr. 229895).

Anforderungen an Prämienanpassung im Beitragsentlastungstarif zur substitutiven Krankenversicherung

Die formellen und materiellen Anforderungen an die Prämienanpassung in einem ergänzend zur substitutiven Krankenversicherung abgeschlossenen Tarif zur Beitragsentlastung im Alter richten sich nach § 203 Abs. 2 und Abs. 5 VVG (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.06.2022, Az. 12 U 240/21, Abruf-Nr. 230084).

Transportkosten im Zusammenhang mit Dialysebehandlung nicht erstattungsfähig

Eine mehrmals pro Woche in einer Praxis niedergelassener Ärzte durchgeführte Dialysebehandlung stellt weder eine „ambulante Operation“ noch eine „stationäre Heilbehandlung“ im Sinne der maßgeblichen Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung dar. Die mit einer solchen Dialysebehandlung verbundenen Transportkosten des VN sind im Rahmen dieser Tarifbedingungen daher nicht erstattungsfähig. Die mit einer Dialysebehandlung verbundenen Transportkosten des VN sind auch nicht als Rettungskosten nach §§ 82, 83 VVG erstattungsfähig (OLG Nürnberg, Urteil vom 28.02.2022, Az. 8 U 224/21, Abruf-Nr. 229472).

Lebensversicherung

OLG Stuttgart präzisiert Berechnung einer Überschussbeteiligung

  • § 6 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) ist dahingehend auszulegen, dass in der Lebensversicherung bei der Verteilung der Überschüsse die für die Bedienung der von Verträgen mit den jeweils vereinbarten rechnungsmäßigen Zinsen benötigten Kapitalerträge nicht vorab von den insgesamt erzielten Kapitalerträgen abzuziehen sind.
  • § 169 Abs. 3 VVG ist dahingehend auszulegen, dass die Abschluss- und Vertriebskosten nicht auch dann auf die ersten fünf Vertragsjahre zu verteilen sind, wenn die Prämie in einem Einmalbetrag geleistet wird oder die Beitragszahlungsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.
  • Die über die Höchstzillmerung des § 4 DeckRV hinausgehende Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Prämienzahlungsdauer ist zulässig. Wird die Lebensversicherung innerhalb der ersten fünf Jahre gekündigt, darf der VN bei der Ermittlung des Rückkaufswerts jedoch nur bis zur Grenze der Höchstzillmersätze mit Abschluss- und Vertriebskosten belastet werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.02.2022, Az. 2 U 117/20, Abruf-Nr. 228091).

Auslegung der Bezugsrechtsbestimmung „Kinder zu gleichen Teilen“ – Ersatzbezugsberechtigung enthalten

Eine Bezugsrechtsbestimmung, die die vorhandenen Kinder zu gleichen Teilen als Bezugsberechtigte bestimmt, enthält für den Fall des Vorversterbens eines Kindes in der Regel die Bestimmung einer Ersatzbezugsberechtigung zugunsten der Abkömmlinge des vorverstorbenen Kindes (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2022, Az. 7 U 172/21, Abruf-Nr. 230040).

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AUSGABE: VVP 9/2022, S. 27 · ID: 48403516

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