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Telefonische Krankschreibung ab sofort bis 30.11.2022 möglich
Wohn-Riester
BFH: Unmittelbarkeit auch bei Wohn-Riester-Tilgungsvariante
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MaklerrechtBestandskauf: Müssen alte Verträge bei Übernahme eines Bestands aufbewahrt werden?
| Mit der Übernahme eines Maklerbestands werden nicht nur Kunden mit laufenden Versicherungsverträgen in die Betreuung übernommen, sondern auch Unterlagen von Ex-Kunden übertragen, bestehend aus einer Vielzahl von gekündigten bzw. stornierten Verträgen und sonstigen Willenserklärungen, wie Kündigungen und Widerrufe. Und das oft in Papierform. Dann stellt sich die Frage: Muss der übernehmende Makler diese Unterlagen aufbewahren oder kann er sie vernichten? VVP beantwortet dazu eine Frage aus dem Leserforum. |
Frage: Wir haben einen Versicherungsmaklerbestand hinzugekauft. Darin enthalten sind u. a. eine Vielzahl von stornierten Versicherungsverträgen in Papierform. Uns stellt sich nun die Frage, ob diese „Papierleichen“ aufbewahrt werden müssen. Wenn ja, wäre das digital möglich? Sind Aufbewahrungsfristen zu beachten?
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AUSGABE: VVP 9/2022, S. 5 · ID: 48491213