Krankheit
Telefonische Krankschreibung ab sofort bis 30.11.2022 möglich
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2022 abgeschlossen.
Wohn-RiesterBFH: Unmittelbarkeit auch bei Wohn-Riester-Tilgungsvariante
| Wird gefördertes Altersvorsorgekapital, besser bekannt als Wohn-Riester, verwendet, um nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ein Darlehen zu tilgen, muss auch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen. Das hat der BFH klargestellt. |
Nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG kann der Zulagenberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und geförderte Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwenden. Zu entscheiden hatte der BFH, ob das Kriterium der Unmittelbarkeit nur für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder auch für die Darlehenstilgung gilt.
Login
AUSGABE: VVP 9/2022, S. 2 · ID: 48489497