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Telefonische Krankschreibung ab sofort bis 30.11.2022 möglich
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BFH: Unmittelbarkeit auch bei Wohn-Riester-Tilgungsvariante
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PersonalmanagementKeine Pflicht zu Dankesformel im Arbeitszeugnis
| Sie können einem ausscheidenden Mitarbeiter ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel ausstellen, in der Sie ihm für die geleistete Arbeit danken und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünschen. Sie müssen es aber nicht. Der Mitarbeiter hat darauf keinen Anspruch. Dies hat das BAG klargestellt und damit seine Rechtsprechung bestätigt (BAG, Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21, Abruf-Nr. 229365). |
| Sie können einem ausscheidenden Mitarbeiter ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel ausstellen, in der Sie ihm für die geleistete Arbeit danken und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünschen. Sie müssen es aber nicht. Der Mitarbeiter hat darauf keinen Anspruch. Dies hat das BAG klargestellt und damit seine Rechtsprechung bestätigt (BAG, Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21, Abruf-Nr. 229365). |
AUSGABE: VVP 9/2022, S. 2 · ID: 48522398