März 2023
Versicherungsvertragsrecht
Widerrufsbelehrung erfordert keinen Fettdruck
22.02.2023
1978 Min. Lesedauer
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BetriebsausgabenBewirtungen ab 2023: Neue Grundsätze für den steuerlichen Abzug kennen und einhalten
Top-BeitragAbo-Inhalt27.01.20232296 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Fw. Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
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Hinweis an Redaktion
| Damit Sie Bewirtungskosten (als Betriebsausgaben) von der Steuer absetzen können, müssen Sie (bzw. der Bewirtungsbeleg) seit dem 01.01.2023 neue Anforderungen erfüllen. VVP erläutert die Details, damit der Betriebsausgabenabzug auch 2023 gelingt. |
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AUSGABE: VVP 3/2023, S. 7 · ID: 49039040
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