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BetriebsschließungsversicherungVersicherungsschutz in der Corona-Pandemie – zwei Urteile des BGH sorgen für Klarheit

Top-BeitragAbo-Inhalt22.02.20232616 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt René Simonides, Dipl.-Jur. (Univ.), Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München

| In vielen Fällen war bislang umstritten, wie seitens der Versicherer in ihren AVB der Betriebsschließungsversicherung unter der Überschrift „Meldepflichtige Krankheiten“ verwendete Verweise auf das Infektionsschutzgesetz und Auflistungen von bestimmten Krankheiten und Erregern (ohne ausdrückliche Nennung des Corona-Virus) zu behandeln sind. Der BGH hat in zwei Fällen nun für Klarheit gesorgt – einmal zugunsten und einmal zu Lasten der Versicherungsnehmer (VN). VVP macht Sie damit vertraut. |

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AUSGABE: VVP 3/2023, S. 21 · ID: 49054098

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