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Kommunikation mit dem FinanzamtE-Bilanz: Dem Finanzamt sind künftig Berichte und Verzeichnisse elektronisch zu übermitteln

Abo-Inhalt29.11.20244019 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Ermitteln Sie in Ihrem Vermittlerbetrieb Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 oder § 5a EStG per Bilanz, müssen Sie deren Inhalt sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermitteln. Diese Übermittlungspflicht hat der Gesetzgeber nun ausgeweitet: Zu übermitteln sind künftig u. a. auch der Kontennachweis und das Anlageverzeichnis. |

E-Bilanz umfasst derzeit keine Verzeichnisse und Berichte

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AUSGABE: VVP 1/2025, S. 18 · ID: 50253673

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