KapitalanlagenTermingeschäfte und Forderungsausfälle: Gesetzgeber hebt Verlustbegrenzung auf
Abo-Inhalt 04.12.2024 2 Min. Lesedauer
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| Eigentlich sollte die Abgeltungssteuer die Besteuerung der Kapitalerträge vereinfachen. Im Widerspruch dazu stehen unzählige Verlustverrechnungsbeschränkungen. Nun hat der Gesetzgeber reagiert und die Abgeltungssteuer wieder etwas einfacher gemacht: Zwei Verlustverrechnungsbeschränkungen sind entfallen – und das sogar rückwirkend. |
Termingeschäfte: Verluste sind nur bis 20.000 Euro pro Jahr verrechenbar
ID: 50248325
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