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KapitalanlagenTermingeschäfte und Forderungsausfälle: Gesetzgeber hebt Verlustbegrenzung auf

Abo-Inhalt04.12.20243936 Min. Lesedauer

| Eigentlich sollte die Abgeltungssteuer die Besteuerung der Kapitalerträge vereinfachen. Im Widerspruch dazu stehen unzählige Verlustverrechnungsbeschränkungen. Nun hat der Gesetzgeber reagiert und die Abgeltungssteuer wieder etwas einfacher gemacht: Zwei Verlustverrechnungsbeschränkungen sind entfallen – und das sogar rückwirkend. |

Termingeschäfte: Verluste sind nur bis 20.000 Euro pro Jahr verrechenbar

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