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BetriebsausgabenArbeitszimmer und Betriebsräume: Steuerfallen kennen – und clever umgehen

Abo-Inhalt07.05.2025440 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Gerade zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit erfüllen viele Vermittler ihre Aufgaben von zuhause aus. Externe Räumlichkeiten sind schließlich kostspielig. Doch lassen sich die auf die privaten Räumlichkeiten entfallenden Aufwendungen dann als Betriebsausgabe absetzen? Und gibt es klassische „Steuerfallen“, die dabei zu beachten sind? Die letzte Frage beantwortet der abschließende Teil 3 der VVP-Serie zu Arbeitszimmer und Betriebsräumen – inkl. dreier geschickter Umgehungsstrategien. |

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AUSGABE: VVP 1/2025, S. 7 · ID: 50128078

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