ElektromobilitätNeues zur Lohnsteuer bei Ladestrom, Ladevorrichtung und Stromkostenerstattung
Top-BeitragAbo-Inhalt04.12.202597 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München
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Das BMF hat seine lohnsteuerlichen Regelungen zur Steuerbefreiung von Ladestrom auf dem Firmengelände, zur Überlassung einer Ladevorrichtung an Mitarbeiter sowie zur Pauschalierung der Lohnsteuer aktualisiert. Es gilt auch eine neue Vereinfachung für die Erstattung des für den Dienstwagen bezogenen Ladestroms. VVP hat für Vermittlerbetriebe die Details.
Inhaltsverzeichnis
- Das gilt für Strom aus Ladesäulen auf dem Firmengelände
- Das gilt für Überlassung einer Ladevorrichtung an Mitarbeiter
- Vom Mitarbeiter selbst getragene Stromkosten für Dienstwagen
- Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG
- Reisekostenerstattung für Fahrten mit privatem E-Fahrzeug
- Aufzeichnungen im Lohnkonto
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