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EU-RichtlinieKlage eines Vaters auf Schadenersatz wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes
20.10.2025161 Min. Lesedauer
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| Das Landgericht (LG) Berlin II hat in einem Urteil die Klage eines Vaters gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz wegen einer aus seiner Sicht fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit (Richtlinie EU 2019/1158 – Vereinbarkeitsrichtlinie) abgewiesen. |
Erholungsurlaub nach Geburt des Kindes genommen
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587583
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