Nov. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
EnergiekostenStrom- und Gaslieferungsverträge bei Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge
20.10.2025148 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags richtet sich das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) – und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter. Dies gilt im Fall einer Wohnung, wenn die einzelnen Zimmer durch separate Mietverträge vermietet sind und diese lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt. |
Das war geschehen
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587585
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion