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BundesverwaltungsgerichtVorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch: Begriff des „Dritten“
20.10.2025173 Min. Lesedauer
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| Verkauft eine Kommanditgesellschaft ein Grundstück an eine andere Kommanditgesellschaft, ist dies auch dann ein Kaufvertrag mit einem Dritten im Sinne des Baugesetzbuchs (hier: § 28 Abs. 2 S. 2 BauGB in Verbindung mit § 463 BGB), wenn es sich auf Verkäufer- und Käuferseite jeweils um Einpersonen-GmbH & Co. KGs mit demselben alleinigen Anteilsinhaber handelt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in zwei Parallelverfahren entschieden. |
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587580
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