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ArchitektenrechtVerstoß gegen Fortbildungspflicht kann Kammerausschluss bedeuten
20.10.2025171 Min. Lesedauer
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| In Architekten- und Ingenieurkammern, in denen die Fortbildung eine Berufspflicht ist und kontrolliert wird, kann das Nichtvorweisen entsprechender Fortbildungspunkte zum Ausschluss aus der jeweiligen Kammer führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen klargestellt. |
Fortbildungspflicht nicht erfüllt – zunächst Verweis und Geldbuße
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587559
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