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HaftungsverteilungKollision zwischen Bus nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver durchführendem PKW

20.10.2025156 Min. Lesedauer

| Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem PKW, der eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nach einem Gelblichtverstoß nutzt, ist eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des PKW angemessen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. |

Es ging um Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall

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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587593

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