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UniversitätPrüfungsleistungen gegen Geldzahlung aberkannt
20.10.2025142 Min. Lesedauer
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| Die Universität Duisburg-Essen hat einer Studentin zu Recht diejenigen „Prüfungsleistungen“ aberkannt, die in dem System der Universität als bestanden ausgewiesen waren, weil die Studentin für diese Eintragung einer ehemaligen Mitarbeiterin des Prüfungsamts der Universität Geld gezahlt hatte. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden. |
Nicht zur Prüfung erschienen – Geldzahlungen an ehemalige Mitarbeiterin
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587589
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