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OrdnungsmaßnahmeSchüler wegen Angriffs auf Obdachlosen mit sofortiger Wirkung von der Schule entlassen

20.10.2025144 Min. Lesedauer

| Die Ordnungsmaßnahme einer Gesamtschule im Rhein-Kreis-Neuss, einen Zehntklässler mit sofortiger Wirkung von der Schule zu entlassen, weil dieser mit weiteren Jugendlichen einen Obdachlosen angegriffen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten und -geschlagen hat, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und den gegen die Schulentlassung gerichteten Eilantrag des Schülers abgelehnt. |

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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587587

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