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WCRWebContent Recht

ArchitektenrechtVerstoß gegen Fortbildungspflicht kann Kammerausschluss bedeuten

20.10.2025171 Min. Lesedauer

| In Architekten- und Ingenieurkammern, in denen die Fortbildung eine Berufspflicht ist und kontrolliert wird, kann das Nichtvorweisen entsprechender Fortbildungspunkte zum Ausschluss aus der jeweiligen Kammer führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen klargestellt. |

Fortbildungspflicht nicht erfüllt – zunächst Verweis und Geldbuße

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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587559

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