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Fehlende EignungDienstliche Bekleidungsgegenstände auf privater Feier: Entlassung einer Kommissaranwärterin

LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202571 Min. Lesedauer

| Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat, darf wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden. Es hat einen Eilantrag der Anwärterin gegen ihre Entlassung abgelehnt. |

Polizeipräsidium hatte Zweifel an Eignung der Anwärterin

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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646394

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15.12.2025
92 Min. Lesedauer

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