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Fehlende EignungDienstliche Bekleidungsgegenstände auf privater Feier: Entlassung einer Kommissaranwärterin
LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202571 Min. Lesedauer
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| Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat, darf wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden. Es hat einen Eilantrag der Anwärterin gegen ihre Entlassung abgelehnt. |
Polizeipräsidium hatte Zweifel an Eignung der Anwärterin
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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646394
Redaktion WCR, Dienstliche Bekleidungsgegenstände auf privater Feier: Entlassung einer Kommissaranwärterin. WCR WebContent Recht 2026, 1, 0Redaktion WCR, Dienstliche Bekleidungsgegenstände auf privater Feier: Entlassung einer Kommissaranwärterin. WCR https://beta.iww.de/infodienste/wcr/artikel/2025/12/dienstliche-bekleidungsgegenstaende-auf-privater-feier-entlassung-einer-kommissaranwaerterin-fachbeitragFavorit setzen
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