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UntersagungsverfügungEilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos
LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202577 Min. Lesedauer
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| Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist verboten. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln abgelehnt. |
Mann vertrieb eingepflanzte Cannabisjungspflanzen
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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646442
Redaktion WCR, Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos. WCR WebContent Recht 2026, 1, 0Redaktion WCR, Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos. WCR https://beta.iww.de/infodienste/wcr/artikel/2025/12/eilantrag-gegen-das-verbot-des-handels-mit-cannabisjungpflanzen-erfolglos-fachbeitragFavorit setzen
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