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Jan. 2026

UntersagungsverfügungEilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos

LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202577 Min. Lesedauer

| Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist verboten. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln abgelehnt. |

Mann vertrieb eingepflanzte Cannabisjungspflanzen

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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646442

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15.12.2025
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