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Jan. 2026

Mietvertragliche PflichtenZu kurze Mängelbesichtigung aufgrund von Mieterverhalten: fristlose Kündigung

LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202578 Min. Lesedauer

| Erlaubt der Mieter dem Vermieter nur eine gegenüber der gerichtlichen Gewährung deutlich kürzere Mängelbesichtigung und verbietet er ihm überdies, angeblich schadhafte Gegenstände zu berühren, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So hat es das Amtsgericht (AG) Hamburg entschieden. |

Vermieter wollte geltend gemachte Mängel besichtigen

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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646423

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15.12.2025
92 Min. Lesedauer

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