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RahmenvertragFreie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis
LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202574 Min. Lesedauer
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| Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Klage einer vertraglich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Musikschullehrerin gegen das Land Berlin abgewiesen. Mit der Klage hatte die Musikschullehrerin die Feststellung begehrt, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Land Berlin bestehe. |
Land Berlin beschäftigt angestellte und freie Lehrkräfte
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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646393
Redaktion WCR, Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis. WCR WebContent Recht 2026, 1, 0Redaktion WCR, Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis. WCR https://beta.iww.de/infodienste/wcr/artikel/2025/12/freie-mitarbeit-einer-musikschullehrerin-ist-kein-arbeitsverhaeltnis-fachbeitragFavorit setzen
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