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Elterngeld„Arbeitslos“ ist nicht gleichzusetzen mit „schwangerschaftsbedingt erkrankt“
LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202568 Min. Lesedauer
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| Einer schwangeren Frau steht höheres Elterngeld nur zu, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist, nicht aber, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. So entschied es das Bundessozialgericht (BSG). |
So setzte der Landkreis das Elterngeld fest
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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646398
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