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„Hatefluencer“Keine wettbewerblichen Unterlassungsansprüche zwischen zwei Influencern
LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202594 Min. Lesedauer
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| Äußerungen eines Influencers über eine andere Influencerin können im Fall einer rechtswidrigen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts Unterlassungsansprüche auslösen. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche bestehen indes mangels eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Influencern und dem fehlenden Charakter der Äußerungen als geschäftliche Handlungen nicht, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. |
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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646472
Redaktion WCR, Keine wettbewerblichen Unterlassungsansprüche zwischen zwei Influencern. WCR WebContent Recht 2026, 1, 0Redaktion WCR, Keine wettbewerblichen Unterlassungsansprüche zwischen zwei Influencern. WCR https://beta.iww.de/infodienste/wcr/artikel/2025/12/keine-wettbewerblichen-unterlassungsansprueche-zwischen-zwei-influencern-fachbeitragFavorit setzen
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