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„Hatefluencer“Keine wettbewerblichen Unterlassungsansprüche zwischen zwei Influencern

LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202594 Min. Lesedauer

| Äußerungen eines Influencers über eine andere Influencerin können im Fall einer rechtswidrigen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts Unterlassungsansprüche auslösen. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche bestehen indes mangels eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Influencern und dem fehlenden Charakter der Äußerungen als geschäftliche Handlungen nicht, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. |

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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646472

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2026

Wettbewerbsrecht

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Seite 0
15.12.2025
92 Min. Lesedauer

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