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FirmenfahrzeugeVertragswidrig geparkt? Vermieter darf nicht ohne Weiteres abschleppen lassen!
LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202589 Min. Lesedauer
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| Stellt ein Mieter sein Fahrzeug auf einer nicht mitvermieteten Fläche des Grundstücks ab, darf der Vermieter nicht ohne Weiteres abschleppen lassen. Ihn trifft eine mietvertragliche Rücksichtnahmepflicht, zunächst abzumahnen bzw. eine Unterlassungserklärung zu fordern oder gerichtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen. So entschied es das Amtsgericht (AG) Bottrop. |
Vermieter ließ Firmenfahrzeuge abschleppen
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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646424
Redaktion WCR, Vertragswidrig geparkt? Vermieter darf nicht ohne Weiteres abschleppen lassen!. WCR WebContent Recht 2026, 1, 0Redaktion WCR, Vertragswidrig geparkt? Vermieter darf nicht ohne Weiteres abschleppen lassen!. WCR https://beta.iww.de/infodienste/wcr/artikel/2025/12/vertragswidrig-geparkt-vermieter-darf-nicht-ohne-weiteres-abschleppen-lassen-fachbeitragFavorit setzen
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