Jan. 2026
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Jan. 2026 abgeschlossen.
Mietvertragliche PflichtenZu kurze Mängelbesichtigung aufgrund von Mieterverhalten: fristlose Kündigung
LeseprobeRegistrierungspflichtig15.12.202578 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Erlaubt der Mieter dem Vermieter nur eine gegenüber der gerichtlichen Gewährung deutlich kürzere Mängelbesichtigung und verbietet er ihm überdies, angeblich schadhafte Gegenstände zu berühren, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So hat es das Amtsgericht (AG) Hamburg entschieden. |
Vermieter wollte geltend gemachte Mängel besichtigen
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646423
Redaktion WCR, Zu kurze Mängelbesichtigung aufgrund von Mieterverhalten: fristlose Kündigung. WCR WebContent Recht 2026, 1, 0Redaktion WCR, Zu kurze Mängelbesichtigung aufgrund von Mieterverhalten: fristlose Kündigung. WCR https://beta.iww.de/infodienste/wcr/artikel/2025/12/zu-kurze-maengelbesichtigung-aufgrund-von-mieterverhalten-fristlose-kuendigung-fachbeitragFavorit setzen
Hinweis an Redaktion
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...