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DigitalisierungKarte vergessen? Wissenswertes zur neuen elektronischen Ersatzbescheinigung

Abo-Inhalt13.02.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Franziska Dickmann, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

| Seit Oktober 2024 besteht die Möglichkeit zur Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB), wenn ein Versicherter seine Gesundheitskarte vergessen hat oder die Karte in der Praxis nicht eingelesen werden kann, z. B. aufgrund eines Defekts. Die eEB soll die bisherige Ersatzbescheinigung in Papierform ersetzen. Mittels der eEB können die Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, direkt in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden, wenn das PVS die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt. |

AUSGABE: ZP 2/2025, S. 15 · ID: 50301705

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