Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

ArbeitsrechtUnzulässige Mitarbeiterüberwachung kann teuer werden: Arbeitgeber zahlt 1.500 Euro!

Abo-Inhalt13.02.20252 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Ein Mitarbeiter meldet sich (mal wieder) krank und Sie haben als Praxisinhaber das Gefühl, dass dies vorgetäuscht ist. Der Gedanke liegt nahe, dass sich durch eine Beobachtung Erkenntnisse gewinnen lassen, die eine Kündigung rechtfertigen könnten. Das dies keine gute Idee ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.07.2024 (Az. 8 AZR 225/23). |

Mitarbeiter forderte Schadenersatz wegen Überwachung durch Detektiv

AUSGABE: ZP 2/2025, S. 17 · ID: 50286231

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte