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VertragszahnarztrechtBeteiligungsmöglichkeiten von Privatzahnärzten an einer MVZ-GmbH

Abo-Inhalt29.04.20254 Min. LesedauerVon RAin, FA MedR Dr. Christina Thissen, Münster

| Inwieweit können sich rein privatzahnärztlich tätige Zahnmediziner als sogenannte „atypische stille“ Gesellschafter an einer vertragszahnärztlich zugelassenen MVZ-GmbH beteiligen und die Geschäftsführung übernehmen? Mit diesen Fragen hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) München in einer aktuellen Entscheidung zum Fall einer ärztlichen MVZ-GmbH zu befassen (Beschluss vom 10.12.2024, Az. 7 W 1704/24) – die Entscheidung ist auch auf zahnärztliche MVZ übertragbar. |

AUSGABE: ZP 6/2025, S. 7 · ID: 50380154

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