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ArbeitgeberleistungenTeilnahme am Firmenlauf: So werden Startgeld, Firmenlaufshirt und Co. lohnsteuerlich behandelt

Abo-Inhalt12.08.2025114 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

| Viele Unternehmen – auch Zahnarztpraxen – nehmen mit ihren Beschäftigten an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die von der Zahnarztpraxis getragenen Kosten (Firmenlaufshirt, Startgebühr, Verpflegung usw.) aus lohnsteuerlicher Sicht beim Arbeitnehmer auswirken. ZP hat die Details für Sie. |

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AUSGABE: ZP 8/2025, S. 6 · ID: 50489703

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