Okt. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2025 abgeschlossen.
ScheidungDie Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche: Vorsicht Steuerfalle!
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Eine Ehe kann zu finanziellen Risiken führen. Wird sie nämlich geschieden, gehen damit oft Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt und die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats einher. Um das zu verhindern, wird manchmal bereits vor der Ehe vertraglich vereinbart, dass ein Ehegatte für den Verzicht auf seine nachehelichen Ansprüche eine Pauschalabfindung erhält. Das Problem: Diese Pauschalabfindung unterliegt – wie der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst entschied – der ungeliebten Schenkungsteuer. ZP klärt auf und bietet eine Gestaltungsoption. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: ZP 10/2025, S. 18 · ID: 50573300
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion