Okt. 2025
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BerufsrechtKörperverletzung als Beziehungstat rechtfertigt noch keinen Entzug der Approbation
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| Wenn ein Arzt wegen Körperverletzung verurteilt wurde, weil er gegenüber seiner Lebensgefährtin mehrfach gewalttätig wurde, rechtfertigt diese strafrechtliche Verurteilung nicht den Entzug der ärztlichen Approbation. Denn eine reine Beziehungstat betreffe weder die ärztliche Berufsausübung noch das Arzt-Patienten-Verhältnis. Das Urteil bricht mit der tradierten Vorstellung, dass für Ärzte höhere moralische Maßstäbe als für andere Freiberufler gelten, und ist auch für Zahnärzte relevant (Verwaltungsgerichtshof [VGH] München, Urteil vom 06.08.2024, Az. 21 B 23.726). |
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AUSGABE: ZP 10/2025, S. 7 · ID: 50520993
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