ApothekervergütungBSG-Urteil zu Rezepturarzneimitteln: Gefahr der Verjährung der Rückforderungsansprüche von Apotheken
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 13.11.2025 (Az. B 3 KR 4/24 R, siehe auch Seite 15) die Urteile der Vorinstanzen zugunsten der Apotheken im Streit um die Abrechnung von Rezepturanbrüchen bestätigt. Somit gilt weiterhin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei Stoffen der Einkaufspreis der üblichen Abpackung und bei Fertigarzneimitteln der Einkaufspreis der erforderlichen Packungsgröße maßgeblich ist. Apotheken sollten nun ihre Rückforderungsansprüche prüfen.
Die Ersatzkassen haben infolge des BSG-Urteils eine befristete Einredeverzichtserklärung abgegeben. Betroffene Apotheken können somit unberechtigte Retaxationen von Ersatzkassen zu diesem Themenkomplex aus dem Jahr 2021 noch bis zum 30.06.2026 geltend machen.
AUSGABE: AH 2/2026, S. 1 · ID: 50671308